A.     Allgemeines

 

I.                    Verantwortlichkeiten/Beschwerden

 

Für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verantwortlich ist:

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anwendungsbereich

Die folgenden AGB gelten für alle Leistungen der Firma kulturverteiler c/o mailingmanufaktur GmbH, im folgenden Auftragnehmer genannt. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der Vereinbarung in Textform. Abweichende Vertragsbedingungen des Auftraggebers sind unverbindlich. Bei FremdIeistungen, die vereinbarungsgemäß Gegenstand der Leistungen des Auftragnehmers sind, gelten vorrangig die AGB des jeweils beauftragten Fremddienstleisters und subsidiär die nachfolgenden AGB. Die AGB der Fremddienstleister werden dem Auftraggeber auf Wunsch zur Verfügung gestellt.

2. Auftragserteilung

Aufträge des Auftraggebers (mündlich oder in Textform) bedürfen der Annahme durch den Auftragnehmer in Textform. Aufträge sind nur widerruflich, sofern der Auftragnehmer den Auftrag nicht innerhalb von zehn Tagen nach Zugang des Auftrages angenommen hat. Der Auftraggeber ist berechtigt, bis zu zehn Tage vor dem Tag der vereinbarten Auftragsausführung vom Auftrag durch Erklärung in Textform zurückzutreten, bei Anzeigenaufträgen ist der Redaktionsschluss des jeweiligen Mediums maßgebend. Der Auftraggeber hat in diesem Fall eine pauschale Entschädigung in Höhe von 10% des Auftragswertes zu zahlen. Dem Auftragnehmer bleibt vorbehalten, einen höheren Schaden nachzuweisen, dem Auftraggeber bleibt vorbehalten, einen niedrigeren als den pauschalen Schaden nachzuweisen. Gesetzliche Widerrufsrechte bleiben von vorstehenden Regelungen unberührt.

3. Gestaltung

Im Bereich der Gestaltung (Idee, Konzeption, Satz, Layout) sind vom Auftragnehmer übermittelte Besprechungsprotokolle verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von drei Tagen in Textform widerspricht. Auf die Bedeutung des Schweigens weist der Auftragnehmer den Auftraggeber bei Übermittlung des Besprechungsprotokolls ausdrücklich hin. Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel (insbesondere Negative, Modelle, Originalillustrationen u. ä.), die der Auftragnehmer selbst oder durch Dritte anfertigt, um seine vertraglich geschuldeten Leistungen zu erbringen, bleiben Eigentum des Auftragnehmers. Eine Herausgabepflicht besteht nicht. Der Auftragnehmer ist zur Aufbewahrung nicht verpflichtet. Der Auftragnehmer bewahrt vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Druckunterlagen lediglich für die Dauer von drei Monaten nach Erbringung seiner vertraglichen Leistungen auf. Eine Rücksendung von Druckunterlagen erfolgt auf Gefahr und Kosten des Auftraggebers und nur auf dessen ausdrücklichen Wunsch innerhalb der Aufbewahrungsfrist. Jegliche, auch teilweise Verwendung vom Auftragnehmer vorgestellter oder überreichter Arbeiten und Entwürfe (Präsentationen) dürfen ohne Zustimmung des Auftragnehmers nicht vom Auftraggeber verwendet oder verwertet werden, unabhängig davon, ob die Leistungen urheberrechtliehen Schutz genießen. Gleiches gilt bei Änderung oder Bearbeitung der Arbeiten und Entwürfe und Gestaltungen, die bereits in den bisherigen Werbemitteln des Auftraggebers enthalten waren. In der Annahme eines Präsentationshonorars liegt keine Zustimmung zur Verwendung unserer Arbeiten und Leistungen; es bedarf auch in diesem Fall der ausdrücklichen Zustimmung in Textform. Der Auftragnehmer erbringt die vertragsgegenständlichen Leistungen selbst oder durch Dritte. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Aufträge zur Produktion von Werbemitteln unmittelbar im Namen des Auftraggebers zu erteilen, sofern dies von dem Auftragnehmer erteilten Auftrag gedeckt ist. Der Auftragnehmer wird ausdrücklich vom Auftraggeber bevollmächtigt, insoweit in seinem Namen zu handeln.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Für die rechtzeitige Bereitstellung von Werbemitteln und einwandfreien Anzeigen-und Druckvorlagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Werbemittel oder Druckvorlagen fordert der Auftragnehmer unverzüglich Ersatz. Der Auftragnehmer wendet bei Entgegennahme und Prüfung von Anzeigen, Texten und Werbemitteln die geschäftsübliche Sorgfalt an. Für Inhalt und Gestaltung der beauftragten Werbung und Vereinbarkeit mit den gesetzlichen, insbesondere wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen haftet der Auftragnehmer nur gemäß Ziff. 11 dieser AGB.

5. Distribution von Werbemitteln

Im Distributionsbereich gewährleistet der Auftragnehmer eine mindestens 90%ige Verteilung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Werbemittel. Vertragsgegenständliche Leistung des Auftragnehmers ist im Distributionsbereich lediglich die Verteilung und der Aushang bzw. die Auslage der Werbemittel des Auftraggebers. Bei der freien Verteilung von Werbemitteln (Auslage bzw. Aushang an nicht gemieteten Stellen, bei denen Aushang und Auslage gleichwohl zulässig ist) schuldet der Auftragnehmer keine bestimmte Aushang-oder Auslagedauer. Der Auftragnehmer haftet nur im Rahmen der Ziff. 11 dieser AGB für den weiteren Verbleib der Werbemittel nach erfolgter Auslage I erfolgtem Aushang.

6. Leistungsverweigerung

Dem Auftragnehmer bleibt das Recht vorbehalten, die Verteilung und Produktion von Werbemitteln abzulehnen, wenn diese einen gesetzeswidrigen oder sittenwidrigen Inhalt haben oder wegen ihres technischen Formats nicht zur Produktion, zum Aushang oder zur Auslage geeignet sind. Insbesondere Werbemittel mit dezidiert politischem Inhalt, rassistischen oder rechtsextremen Inhalten darf der Auftragnehmer zurückweisen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Für den Inhalt der Werbemittel ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich; er stellt deshalb den Auftragnehmer von jedweden Ansprüchen Dritter wegen des Inhaltes der Werbemittel frei.

7. Rechte des Auftraggebers bei Mängeln

Sind die von dem Auftragnehmer erbrachten Leistungen mangelhaft, steht dem Auftraggeber das Recht zur Nachbesserung zu. Dem Auftraggeber sind mindestens zwei Nachbesserungsversuche zumutbar. Schlägt die Nachbesserung nach Setzung einer angemessenen Frist fehl, so kann der Auftraggeber nach Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wahlweise Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Während der Ausführung einer Nachbesserung ist der Ablauf der Verjährungsfrist gehemmt. Die Verjährungsfrist beträgt ein Jahr. Der Auftragnehmer haftet für Mangelfolgeschäden wegen Nichteinhaltens einer Garantie nur insoweit, als die Garantie gerade das Ziel verfolgt, den Auftraggeber von dem eingetretenen Schaden zu schützen. Eine Garantie des Auftragnehmers liegt nur vor, wenn Beschreibungen seiner Leistungen ausdrücklich als Garantie bezeichnet worden sind. Bei Anzeigen-und Druckaufträgen gewährleistet der Auftragnehmer lediglich die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der vom Auftraggeber bereitgestellten Druckvorlagen. Sind Mängel bei Druckvorlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden erst beim Druckvorgang ersichtlich, haftet der Auftragnehmer hierfür nur gemäß Ziff. 11 dieser AGB. Bei Wiederholungsanzeigen hat der Auftraggeber die Anzeige unverzüglich nach ihrem Erscheinen zu prüfen und etwaige Mängel so rechtzeitig dem Auftragnehmer mitzuteilen, dass noch eine Änderung für die Folgeanzeigen vorgenommen werden kann. Anderenfalls stellt der wiederholte Abdruck fehlerhafter Anzeigen keinen Mangel dar, es sei denn die Fehlerhaftigkeit ist offensichtlich. Im eigenen Interesse hat der Auftraggeber Mängel bei Verteilung oder Druck unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Werktagen nach dem Ende der Verteilung dem Auftragnehmer in Textform mitzuteilen.§§ 377 und 378 HGB sind anwendbar.

8. Verwahrung von Werbemitteln

Werbemittel, die nicht nur einmalig verbreitet werden, werden vom Auftragnehmer auf Kosten des Auftraggebers gelagert. Für Verlust und Beschädigung von eingelagerten Werbemitteln haftet der Auftragnehmer nur gemäß Ziff. 11 dieser AGB.

9. Änderungsvorbehalt

Der Auftragnehmer behält sich vor, bei der Verteilung von Werbemitteln die Standorte, Auslageplätze und Plakatflächen zu ändern, sofern dies dem Auftraggeber zumutbar ist. Die Nutzung vergleichbarer Flächen/ Plätze/ Standorte gilt als zumutbar. Der Auftragnehmende (Kulturverteiler) behält sich das Recht vor, bei einer mehr als 15% Steigerung von Energiekosten (beispielsweise Kraftstoff) einen Energekostenzuschlag als Ausgleich auf den abgegebenen Preis bei Vertragsabschluss zu erheben.

10. Konkurrenzausschluss

Der Auftragnehmer ist berechtigt, auch Werbemittel von unmittelbaren Wettbewerbern des Auftraggebers zu verteilen.

11. Haftung

Der Auftragnehmer haftet bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit uneingeschränkt. Bei Unmöglichkeit und Verzug sowie bei der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten haftet der Auftragnehmer auch bei leichter Fahrlässigkeit, dann jedoch beschränkt auf den typischen vorhersehbaren Schaden. Bei wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) handelt es sich um solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und auch vertrauen darf. Typische, vorhersehbare Schäden, sind solche, die dem Schutzzweck der jeweils verletzten vertraglichen Norm unterfallen. Im Übrigen haftet der Auftragnehmer bei leichter Fahrlässigkeit nicht. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die Organe und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

12. Eigentumsvorbehalt

Der Auftragnehmer behält sich in allen von ihm erbrachten Leistungen und gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung seiner ihm aus dem jeweiligen Geschäft zustehenden Forderungen das Eigentum vor.

13. Zahlungsbedingungen

Der Auftragnehmer erbringt Leistungen nur gegen Vorauszahlung. Maßgeblich sind die auf der Rechnung angegebenen Zahlungsbedingungen. Rechnungen sind sofort zahlbar. Der Auftragnehmer ist berechtigt, 7 Tage nach Rechnungsdatum erstmals zu mahnen. Bei jeder Mahnung ist der Auftragnehmer zur Erhebung einer Mahnpauschale in Höhe von zehn Euro berechtigt. Bei Zahlungsverzug schuldet der Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 12,5%. Preisangaben sind netto, so dass stets die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzuzurechnen ist.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwehrsteuer. Die im Angebot gewährten Rabatte gelten nur bei Einhaltung des vorher vereinbarten Zahlungszieles.

14. Rabattbestimmungen

Ein Standortpartner Rabatt entsteht, wenn durch den Partner und den Kulturverteiler ein Auftrag zur Flyer Verteilung geschlossen wird, der im Auftrag beinhaltet ein Display des Kulturverteilers in den Räumen des Partners zu installieren.

Der Rabatt beträgt immer 20 Prozent. Zusätzlich kann der Kulturverteiler bei besonders exponierten Standorten einen zusätzlichen Mediawert in Höhe von max. 1.000 EUR für Eigenleistungen des Kulturverteilers anbieten.

Laufzeitrabatt: Laufzeitrabatte entstehen durch einen planbaren Zeitraum einer Kampagne. **In der Regel ab 4 Wochen für eine Verteilung. Für Saison und Jahresverträge wird der Gesamtpreis der Kampagne, geteilt durch die Anzahl der gebuchten Monate/Laufzeit ermittelt. ***

Kombirabatt/ Paketrabatt: Dieser Rabatt entsteht durch die Buchung von mehreren Touren und Regionen und kann 10 % betragen.

Kulturrabatt: Für kulturelle Einrichtungen und Vereine halten wir einen speziellen Kulturrabatt von bis zu 25 % zur Unterstützung dieser Einrichtungen bereit.

Agenturermäßigung AE: Sie sind Kollegen aus der Branche? Kooperationen mit unserem Team rabattieren wir mit 15 % auf unsere Leistungen.

Alle Rabatte werden nur gewährt bei Einhaltung der vereinbarten Zahlungsziele. *

Kampagnenstart ist die gebuchte KW des jeweiligen Jahres. Verspätete Anlieferungen der zu verteilenden Werbemittel gehen zu Lasten des Partners, der Kampagnenstart ist fix. **

Vorzeitige Beendigung oder Unterbrechung einer Laufzeit von gebuchten Kampagnen werden entsprechend der verkürzten Laufzeit neu berechnet. ***

*Punkt 7. Auftragsbestandteil der Kampagnenverträge

**Punkt 8. Auftragsbestandteil der Kampagnenverträge & Punkt 4. AGB des Kulturverteilers

***Punkt 5. AGB des Kulturverteilers

15. Schlussbestimmungen

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Berlin, bei Rechtsstreitigkeiten, die in die Zuständigkeit der Amtsgerichte fallen, ist Gerichtsstand das Amtsgericht Charlottenburg. Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und des individuell abgeschlossenen Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für ein Abweichen vom Textformerfordernis. Die mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB oder des Individualvertrages unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Im Individualvertrag ist die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt.